Beratung von Privat-Personen

Abgesehen von Einkünften aus unselbständiger Arbeit, wo der Arbeitgeber zur Berechnung und Abführung der Abgaben verpflichtet ist, verlangt der Fiskus für alle Einkünfte (ab einer bestimmten Höhe), dass Sie entsprechende Aufzeichnungen führen und die darauf entfallenden Steuern (Einkommen- und Umsatzsteuer) abführen.

TOP spin steht Ihnen zur Erfüllung dieser Verpflichtungen gerne zur Verfügung:

  • Einnahmen- & Ausgaben-Rechnungen
  • Einkommen– und Umsatzsteuer
  • Steuererklärungen
  • Unternehmensbeteiligungen
  • Immobilien
  • Erbschaften und Schenkungen

Bei Fragen nehmen Sie bitte hier mit uns Kontakt auf: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!